
Der "Tatbestand": Lediglich "Aktionsgemeinschaft" passt als volle Listenbezeichnung in dieses Feld
KSV-LiLi: Skandalöses Vorgehen der ÖH-Bundeswahlkommission
Listenverband wurde in rechtswidriger Weise nicht zugelassen - diese Entscheidung wird im Endeffekt nicht halten, die einzelnen Kandidaturen sind davon auch nicht betroffen
Am 18.4. wurde der Listenverband "Kommunistischer Student_innenverband - Linke Liste (KSV-LiLi)", der aus Kandidaturen an sechs Universitäten besteht, gesetzeskonform bei der Bundeswahlkommission eingereicht. Am 19.4. wurde der zustellungsbevollmächtigte Vertreter (ZBV) unseres Listenverbandes von der Wahlkommission informiert, dass der Listenverband (vorbehaltlich der Zulassung der einzelnen Kandidaturen an den Universitäten) zugelassen ist. Gesetzlich vorgesehen ist auch eine Nachbesserungsfrist, welche am 24.4. endete.
Am 2.5. wurden wir abermals von der Bundeswahlkommission kontaktiert, und darüber informiert, dass der Listenverband durch Beschluss in der Wahlkommission doch nicht zugelassen wurde. Die "Begründung" dafür lautet lapidar: "Die Erfordernisse der genauen Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen wurden nicht erfüllt." Auf Nachfrage beim verantwortlichen Wahlkommissionsvorsitzenden Dr. Varga erfuhren wir, dass der beanstandete "Mangel" darin bestünde, dass in dem Formular der Wahlkommission (das rechtlich nicht einmal vorgeschrieben ist) unsererseits im Feld "Wahlwerbende Gruppen" lediglich die Kurzbezeichnungen eingetragen waren.
Die Beanstandung ist in mehrerlei Hinsicht nicht zutreffend:
- Das Gesetz (HSG 1998 idF. 2005) sieht lediglich eine Namhaftmachung vor - ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Unser Listenverband wurde nicht nur mit dem gewünschten Formular, sondern ebenfalls gemeinsam mit Briefen aller ZBVs der teilnehmenden
Wahlwerbenden Gruppen an den Universitäten eingereicht. In diesen Briefen wird unter Angabe der Kurz- und Langbezeichnung bestätigt, dass
diese Wahlwerbenden Gruppen dem Listenverband angehören.
- Wäre tatsächlich ein Mangel gegeben, hätte uns die Wahlkommission vor Ablauf der Nachbesserungsfrist am 24.4. kontaktieren müssen.
Eine politische Motivation für diese Vorgangsweise ist evident. Die Bundeswahlkommission besteht aus: Vorsitzenden Varga (ÖVP), Aktionsgemeinschaft (ÖVP), Fachschaftslisten und GRAS. Diese tragen - je nach Abstimmungsverhalten - die Verantwortung für diesen demokratiepolitischen Skandal. Sich als "unpolitisch" bezeichnende ÖH-Fraktionen haben einmal mehr ihre Rolle als stillschweigende Garanten der herrschenden Zustände bewiesen. Die Benachteiligung einer für die österreichischen Verhältnisse unbequemen Liste zeigt einmal mehr, dass in der bürgerlichen Demokratie das Recht ein Recht der Herrschenden darstellt. Im besten Fall sind dem Wahlkommissionsvorsitzenden Dr. Varga die Gesetze, aufgrund derer er zu entscheiden hat, unbekannt. Wahrscheinlicher ist jedoch leider, dass die Vorgangsweise politisch motiviert ist und als Akt der politischen Repression gewertet muss, der selbst den Standards bürgerlicher Demokratie spottet. In jedem Fall ist Bernhard Varga rücktrittsreif.
Wir werden nun sämtliche möglichen Rechtsmittel gegen dieses skandalöse Vorgehen der Bundeswahlkommission einlegen, Teil davon ist auch eine Anfechtung der gesamten ÖH-Wahlen. Auch wenn sich dadurch an den Kandidaturen an den einzelnen Unis und Direktmandaten in der Bundesvertretung nichts ändert - die Verwirrung, die durch diese rechtswidrige Entscheidung unter unseren Wähler_innen angerichtet wird, benachteiligt uns als ÖH-Fraktion ebenso wie die Umgehung des Gesetzes, welches uns grundsätzlich auch BV-Mandate über den Listenverband ermöglicht.
Trotz unserer Zuversicht, dass dem Manöver der Wahlkommission juristisch kein Erfolg beschieden sein wird, vertrauen wir vielmehr den antiautoritären und emanzipatorischen Student_innen: Widerstand in der Wahlkabine zu üben, mag für viele - oftmals zurecht - kein passendes Mittel sein. Angesichts dieser Situation jedoch, in der seitens des Ministeriums (und dessen Freund_innen in der ÖH) versucht wird, eine linke Opposition in der ÖH (gemeinsam mit dem allgemeinpolitischen Mandat) auszuschalten, scheint uns ein Appell angebracht:
Von 14. bis 16. Mai: Vota Comunista! - Gegen Repression, autoritäre Zumutungen und die österreichischen Verhältnisse!
Wir sind unverändert an folgenden Universitäten wählbar:
Uni Wien: Kommunistischer Student_innenverband - Linke Liste (KSV-LiLi)
BoKu Wien: Kommunistischer Student_innenverband - Ökologische Linke Liste (KSV-ökö-LiLi)
Uni Linz: Linke Liste Linz (LiLiLi)
Med Uni Wien: Kommunistischer Student_innenverband - Linke Liste (KSV-LiLi)
Uni Graz: Undogmatische Linke
WU Wien: Linke Liste (KSV-LiLi)